Internet
Die Leather-Pride-Flagge, ein Symbol für die BDSM- und Fetischsubkultur.
In der Mitte der 90er Jahre bot erstmals das Internet die Gelegenheit, rund um die Welt, aber gerade auch in den jeweiligen lokalen Regionen andere Menschen mit speziellen sexuellen Vorlieben zu finden und sich anonym mit ihnen auszutauschen. Dies führte geradezu zu einer Explosion in der Verbreitung von Informationen und dem Interesse am Thema BDSM. In dieser frühen Phase spielte insbesondere die Usenet-Gruppe alt.sex.bondage eine Pionierrolle.
Neben herkömmlichen Sexshops begannen in der Folgezeit immer mehr Anbieter in Online-Sexshops auch BDSM-Spielzeug in ihr Sortiment aufzunehmen oder sich gleich ausschließlich auf die sich immer klarer abzeichnende „neue“ Zielgruppe zu spezialisieren.
Das ehemalige Nischensegment entwickelte sich so zu einem festen Bestandteil des Geschäfts mit Erotikzubehör. Heute führen praktisch alle wichtigen deutschen Anbieter von Sexspielzeug Artikel, die ursprünglich überwiegend in der BDSM-Subkultur Verwendung fanden. Gepolsterte Handschellen, Latex-, Lack- und Lederbekleidung sowie exotischere Gegenstände wie beispielsweise Streichel-Peitschen und Reizstromgeräte zur erotischen Elektrostimulation finden sich in Angebotskatalogen, die sich an eine klassische Vanilla-Zielgruppe wenden und zeigen so, dass sich einige Grenzen zunehmend verschieben.
Die moderne BDSM-Subkultur ist vielfältig und weit verbreitet. In den meisten europäischen und nordamerikanischen Großstädten finden sich Clubs und BDSM-Spielpartys, aber auch Informationsveranstaltungen in Form von Stammtischen und sogenannten Munches, auf denen sich auch Interessierte und Neulinge informieren können.
Begriffsgeschichte
Portrait des Marquis de Sade von Charles-Amédée-Philippe van Loo (1761).
Die Entwicklung des Begriffs BDSM ist vielschichtig. Ursprünglich waren Sadismus und Masochismus reine Fachausdrücke für psychologische Erscheinungen, die als psychische Erkrankung eingestuft wurden. Die Begriffe leiten sich von den Autoren Marquis de Sade und Leopold von Sacher-Masoch ab.
1843 veröffentlichte der ungarische Arzt Heinrich Kaan unter der Bezeichnung Psychopathia sexualis eine Schrift, in der er die Sündenvorstellungen des Christentums in medizinische Diagnosen umwandelt. Die ursprünglich theologischen Begriffe „Perversion“, „Aberration“ und „Deviation“ wurden so erstmals Teil der Wissenschaftssprache. Der deutsche Psychiater Richard von Krafft-Ebing führte in seiner Schrift Neue Forschungen auf dem Gebiet der Psychopathia sexualis 1890 die Begriffe „Sadismus“ und „Masochismus“ erstmals in die Medizin ein.[18] Nachdem Sigmund Freud 1905 in seinen Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie Sadismus und Masochismus als aus einer fehlerhaften Entwicklung der kindlichen Psyche entstehende Krankheiten dargestellt hatte und so die weitere Beurteilung des Themas auf Jahrzehnte hinaus grundlegend beeinflusste, prägte schließlich 1913 der Wiener Psychoanalytiker Isidor Isaak Sadger in seinem Artikel Über den sado-masochistischen Komplex erstmals den zusammengesetzten Begriff „Sado-Masochismus“.[19]
Einige BDSM-Anhänger wandten sich in der Vergangenheit wiederholt gegen eben diese ursprünglich von singulären historischen Figuren abgeleiteten Begrifflichkeiten, die zugleich einen pathologischen Bezug beinhalteten. Sie argumentierten, dass es sinnlos sei, ein so komplexes Phänomen wie BDSM auf zwei einzelne Menschen zurückzuführen, genauso gut könne man statt von Homosexualität von „Leonardismus“ sprechen.
Die BDSM-Szene versuchte sich mit dem Ausdruck „B&D“ für Bondage und Discipline von dem pejorativ konnotierten Begriff „S&M“ abzugrenzen. Die Abkürzung BDSM wurde wahrscheinlich in den frühen 1990er Jahren in der Subkultur um die Newsgroup news:alt.sex.bondage geprägt. Sie ist dort im Juli 1991 zum ersten Mal nachweisbar. Später wurde auch der Bereich Domination and Submission in den Bedeutungsumfang von BDSM integriert, wodurch das heute gebräuchliche mehrschichtige Akronym entstand.
Rechtlicher Status
Das BDSM-Triskelion ist ein weiteres Symbol des BDSM.
Es hängt sehr von der Rechtslage einzelner Staaten ab, ob Praktiken aus dem BDSM keine rechtliche Relevanz haben oder eine Straftat darstellen können. Eine eventuelle Strafbarkeit einvernehmlich ausgeführter BDSM-Praktiken resultiert zumeist daraus, dass Praktiken wie Schlagen, Fesseln u. Ä. normalerweise die Persönlichkeitsrechte verletzen, weswegen sie grundsätzlich immer bestraft werden.
In Deutschland, den Niederlanden, in Japan und in den skandinavischen Ländern stellen diese Praktiken grundsätzlich keine Straftat dar. In Österreich gibt es keine gefestigte Rechtslage, während in der Schweiz BDSM-Praktiken teilweise strafbar sein können. Spektakuläre Fälle wie der amerikanische Skandal um People v. Jovanovic und der britische Spanner Case zeigen, in welche schwierigen Grenzbereiche das Thema Beteiligte und Behörden führen kann.
Deutschland
Mit gegenseitigem Einverständnis sind partnerschaftlich ausgeübte Praktiken aus dem Bereich BDSM in Deutschland im Regelfall nicht strafbar.
Im Rahmen von Handlungen aus dem Bereich BDSM können folgende Straftatbestände relevant werden:
Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB)
Beleidigung und Tätliche Beleidigung (§ 185 StGB)
Körperverletzung (§ 223 StGB)
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Für die Verwirklichung des Tatbestands der Nötigung muss die Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit einem „empfindlichen Übel“ gegeben sein, im Falle der Sexuellen Nötigung die Drohung mit einer Gefährdung für Leib und Leben. Sofern die Fortdauer der Handlung durch den Gebrauch eines Safewords unverzüglich beendet werden kann, sind beide Tatbestände nicht zu verwirklichen.
Ähnliches gilt für den Tatbestand des Sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen. Danach ist zu bestrafen, wer unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an einem anderen vornimmt. Solange der nötige Widerstand, die Fortdauer der Handlung zu unterbrechen, durch den Gebrauch des Safewords aufgebracht werden kann, ist der Tatbestand nicht zu verwirklichen, da eine echte Widerstandslosigkeit nicht besteht.
Eine Beleidigung kann gemäß § 194 StGB nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt werden.
Eine Freiheitsberaubung ist verwirklicht, wenn das Opfer gemäß objektiver Betrachtung in der Freiheit der Wahl seines Aufenthaltsortes eingeschränkt wird.
Nach § 228 StGB handelt derjenige, der eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Am 26. Mai 2004 hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes entschieden, dass sadomasochistisch motivierte Körperverletzungen nicht an sich sittenwidrig sind und damit § 228 StGB gilt[20]. Allerdings ist das Urteil über die Sittenwidrigkeit im Einzelfall abhängig vom Grad der Rechtsgutverletzung, mit anderen Worten von den drohenden gesundheitlichen Folgen der Körperverletzung. Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist laut BGH auf jeden Fall überschritten, wenn „bei vorausschauender objektiver Betrachtung aller maßgeblichen Umstände der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird.“ In dem Grundsatzurteil hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Kassel auf, in dem ein Mann, der seine Partnerin auf deren Wunsch gewürgt und dabei unwillentlich erwürgt hatte, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge hatte das Landgericht abgelehnt, da die Tat seiner Auffassung nach mit Einwilligung des Opfers geschehen sei.
Nachdem in der Vergangenheit sadomasochistische Praktiken in Sorgerechtsprozessen wiederholt als Druckmittel gegen ehemalige Partner eingesetzt worden waren, stellte das Oberlandesgericht Hamm im Februar 2006 fest, dass die sexuelle Neigung zum Sado-Masochismus der Erziehungsfähigkeit eines Elternteils nicht entgegensteht.[21]
Österreich
Rohrstock aus Rattan. Verbreitetes Züchtigungs-
mittel beim BDSM.
Nach § 90 StGB ist eine Körperverletzung (§§ 83, 84 StGB) oder eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit (§ 89 StGB) nicht strafbar, wenn das „Opfer“ einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist eine Körperverletzung nur dann sittenwidrig und somit strafbar, wenn sie eine schwere Verletzung (das ist eine Gesundheitsschädigung oder eine Berufsunfähigkeit, die länger als 24 Tage dauert) oder den Tod des „Opfers“ zur Folge hat. Eine leichte Verletzung ist bei Einwilligung des „Opfers“ grundsätzlich erlaubt. Bei der Gefährdung der körperlichen Sicherheit kommt es darauf an, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Verletzung auch tatsächlich eintritt. Ist die schwere Verletzung oder gar der Tod wahrscheinlich, so ist die Gefährdung jedenfalls strafbar.
Zum konkreten Fall der Körperverletzung durch Handlungen im BDSM-Bereich gibt es allerdings keine gefestigte Rechtsprechung. Es kann durchaus sein, dass der Oberste Gerichtshof im BDSM-Bereich auch leichte Körperverletzung als sittenwidrig und somit als strafbar ansieht. Ob eine Handlung gegen die guten Sitten verstößt, hängt in Österreich nämlich davon ab, ob einem vorbildlichen Menschen die Sorge um die Gesundheit des „Opfers“ wichtiger wäre als die Rücksicht auf dessen Wünsche. Es besteht also keine Rechtssicherheit.
Schweiz
Die sexuelle Mündigkeit beginnt in der Schweiz mit 16 Jahren, was auch für BDSM-Spiele gilt. Selbst Kinder (d. h. unter 16-jährige) machen sich nicht strafbar, sofern der Altersunterschied zwischen den Beteiligten unter drei Jahren liegt. Gewisse Praktiken erfordern jedoch die Einwilligung zur leichten Körperverletzung und sind deshalb erst ab 18 Jahren erlaubt. Seit der Verschärfung des Schweizerischen Strafgesetzbuches Art. 135 und 197 am 1. April 2002 ist in der Schweiz der Besitz von „Gegenständen oder Vorführungen [...], die sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben“, strafbar. Dieses Gesetz kommt einer pauschalen Kriminalisierung von Sadomasochisten nahe, da bei so gut wie jedem Sadomasochisten Medien zu finden sind, die diesen Kriterien entsprechen. Kritiker bemängeln weiterhin, dass Sadomasochisten nach dem Wortlaut des Gesetzes in die Nähe von Pädophilen und Päderasten gestellt werden.
Großbritannien
Das britische Strafrecht kennt keine Einwilligung in Körperverletzung, entsprechende Handlungen sind auch einvernehmlich unter Erwachsenen illegal, diese Rechtslage wird auch durchgesetzt. Dies führt zu der etwas skurrilen Situation, dass Großbritannien und insbesondere London als Weltzentrum der eng verwandten Fetischismus-Szene gelten, es aber für die BDSM-Szene fast ausschließlich private und keine mit der deutschen Spielparty-Szene vergleichbaren Veranstaltungen gibt. Dieser Umstand wird z. B. in dem Film Preaching to the Perverted komödiantisch gelungen aufs Korn genommen. Aufmerksamkeit erreichten vor allem mehrere Gerichtsverfahren, die unter der Bezeichnung Spanner Case zusammengefasst werden und als Vorlage für diesen Film gelten. Im Verlauf dieser Verfahren wurde eine Anzahl homosexueller BDSMler wegen der Ausübung einvernehmlicher sadomasochistischer Praktiken in Großbritannien verurteilt. Am 19. Februar 1997 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bezüglich dieser Verfahren, dass jeder Staat eigene Gesetze gegen Körperverletzung erlassen darf, unabhängig davon, ob die Körperverletzung einvernehmlich ist oder nicht.
BDSM in Kultur und Medien
Presse und TV
Teilnehmer des CSD 2006 in Köln.
In der deutschen Presse überwiegt eine einseitige Berichterstattung über BDSM bzw. über Personen und Ereignisse aus diesem Bereich. Die Redaktionen benutzen vor allem immer wieder das Schlagwort Sado-Maso – häufig auf der Titelseite auch großer Publikationen. Während sich ein gesellschaftlicher Konsens herausgebildet hat, das Thema Homosexualität in den Medien behutsamer und ausgewogener zu behandeln, dienen Begriffe aus dem BDSM-Bereich regelmäßig dazu, Vorurteile und diffuse Ängste in weiten Bevölkerungskreisen zu schüren. Die Darstellung ist oft einseitig und undifferenziert und konzentriert sich mehr auf die extremen (Lustmord) und die glamourösen Aspekte (SM-Partys), statt tatsächlich über das Thema zu informieren. Insbesondere die äußerst geringen Kenntnisse über das Konzept des Safe, Sane, Consensual bieten einigen Redakteuren einen weiten Spielraum, der es erlaubt, das Thema fast beliebig zu instrumentalisieren.
In den vergangenen Jahren gab es für dieses Vorgehen mehrere prägnante Beispiele:
Spanking-Vorführung auf der Folsom Street Fair 2004 in San Francisco.
Einige Medien wie die Berliner Zeitung berichteten polemisch über den Regierenden Bürgermeister und bekennenden Homosexuellen Klaus Wowereit unter der Überschrift „Wowereit und das Sado-Maso-Fest“, nachdem dieser ein Grußwort zur Folsom-Europe-Parade verfasst hatte. Die Redaktionen sprachen beispielsweise von einer „echt harten Nummer“, nachdem die lokale CDU das Grußwort Wowereits als „mit der Würde des hohen Amtes nicht vereinbar“ bezeichnet hatte und Flugblätter aufgetaucht waren, in denen behauptet wurde, Wowereit „verharmlose rassistische Vergewaltigungspornographie als Lebensfreude pur“. Im Jahr 2006 unterstützte der zu diesem Zeitpunkt um eine Wiederwahl kandidierende Wowereit die Veranstaltung erneut mit einem Grußwort. Sein konservativer Gegenkandidat Friedbert Pflüger erklärte hingegen, von ihm würde das Festival kein Grußwort bekommen, man müsse schon genau darüber nachdenken, welche Veranstaltung man mit einem Grußwort auszeichne.
Die Münchner Abendzeitung titelte im Oktober 2005 „Aufstand gegen Sado-Maso-Party“ und berichtete im Innenteil unter der Schlagzeile „Sado-Maso-Party erregt Allgäuer“ über die Anmietung eines Schlosses durch einen Veranstalter von SM-Partys. Zitate wie „Es war ein gigantischer Sündenpfuhl mit 150 Leuten“ trugen dazu bei, Vorurteile zu schüren, während lokale Zeitungen berichteten, nach außen hin sei es bei der Veranstaltung so gesittet wie bei einer Familienfeier zugegangen. Bereits im Jahr zuvor hatte ein RTL-Kamerateam ohne Drehgenehmigung und mit versteckter Kamera Aufnahmen auf der gleichen Veranstaltung gemacht. Der Sender verglich damals die Party auf seiner Webseite mit dem Film Eyes Wide Shut.
Im Fall des als Kannibale von Rotenburg bekanntgewordenen Armin Meiwes kam es in vielen Boulevardblättern und TV-Sendungen wochenlang immer wieder zu Hinweisen auf die angeblichen Sado-Maso-Spiele des Täters mit seinem Opfer.
Die Schlagzeile „Michael Jacksons Anwalt als SMler enttarnt“ stellte indirekt eine weitere, wenn auch falsche, so doch sehr publikumswirksame Assoziation zwischen BDSM und Pädophilie her.
Nach dem Bekanntwerden des ehrenamtlichen BDSM-Engagements des UN-Waffeninspekteurs Jack McGeorge verglichen einige Kommentatoren BDSM wiederholt mit den Foltertechniken des Regimes Saddam Husseins, andere die heutige Diskriminierung von BDSM-Anhängern mit der Situation von Homosexuellen in der Vergangenheit.
Die von der Feministin Alice Schwarzer herausgegebene Zeitschrift EMMA setzte ihre PorNO-Kampagne gegen Frauenhass und Gewaltpornographie fort. In ihr vertritt Schwarzer unter anderem die Auffassung, dass sado-masochistische Praktiken generell mit verurteilenswerter Gewalt gegenüber Frauen gleichzusetzen sind. Der Fotograf Helmut Newton wurde in der Publikation erneut der „Pornografisierung der Modefotografie“ und „seiner darin ungehemmt ausgelebten sado-masochistischen Obsessionen“ beschuldigt.[22]
Ganz allgemein finden sich nur wenige Journalisten, die über das Thema BDSM vorurteilslos und ausgewogen berichten und so zu einer Aufklärung in der deutschen Öffentlichkeit beitragen.
Nachdem im Rahmen des Spanner Case deutlich wurde, dass BDSM-relevante Nachrichteninhalte in den Mainstreammedien teilweise vollkommen unberücksichtigt bleiben, wurde unter dem Namen „Schlagworte“ im Frühjahr 1997 eine geschlossene, nicht-moderierte Mailingliste gegründet, um aktuelle Ereignisse zeitnah zu publizieren. Ziel ist es, eine Multiplikatorwirkung vergleichbar mit einem Schneeballsystem zu erzielen.
Belletristik
Leopold Ritter von Sacher-Masoch.
Hauptartikel: Sadomasochistische Literatur
In der Literatur ist vor allem Sadomasochismus ein Dauerbrenner und hat einige Klassiker hervor gebracht, z. B. Die Geschichte der O von Anne Declos (unter dem Pseudonym Pauline Réage), Justine von Marquis de Sade, Venus im Pelz von Leopold von Sacher-Masoch oder die Kultcomics von Eric Stanton. Als literarisches Kuriosum zu erwähnen ist Marthas Brief an Leopold Bloom in Ulysses von James Joyce. Der 1978 erschienene Roman 9 1/2 Wochen. Erinnerungen an eine Liebesaffäre von Elizabeth McNeill bildete die inhaltliche Grundlage für die sehr erfolgreiche Hollywoodverfilmung 9 1/2 Wochen. Eine moderne deutschsprachige sadomasochistische Autobiografie ist Dezemberkind von Leander Sukov aus dem Jahr 2005.
Zusammen mit der von der bekannten US-amerikanischen Autorin Anne Rice unter dem Pseudonym A. N. Roquelaure veröffentlichten drei Bände umfassenden Dornröschen-Trilogie (The Claiming of Sleeping Beauty (1983), Beauty's Punishment (1984) und Beauty's Release (1985) zeigt sich hier, dass das Thema BDSM mittlerweile in lange nicht vorstellbarer Offenheit in der internationalen Literatur angekommen ist.
Eine ab Juli 2006 unter der Bezeichnung Bild-Erotik-Bibliothek veröffentlichte Literaturreihe der BILD und der Verlagsgruppe Random House ist der deutlichste Anhaltspunkt für das auch kommerzielle Potenzial der Thematik. Von neun Bänden der Reihe haben drei Titel den eindeutigen Schwerpunkt Sadomasochismus bzw. BDSM. Neben dem ebenfalls von Anne Rice unter dem Pseudonym Anne Rampling veröffentlichten Starttitel Verbotenes Verlangen (Exit to Eden) erscheinen in der Reihe der sadomasochistische Klassiker Geschichte der O. und der drastische Roman Brennende Fesseln (Topping from Below) von Laura Reese.
Obwohl den Klassikern der SM-Literatur de Sade und Sacher-Masoch ein Hang zu der Sexualität, die sie beschrieben haben, nicht abgesprochen werden kann, so ist doch zwischen den realen sexuellen Handlungen und den in Literatur umgesetzten Phantasievorstellungen zu unterscheiden. Es wäre eine unsinnige Forderung an die Authentizität von Literatur, dass der Autor praktizieren müsse, was er beschreibt. Tagebuchaufzeichnungen, Interviews und Erlebnisberichte bleiben Fiktion des Gelebten. So haben die sadomasochistischen Rituale als theatralische Inszenierungen zwar Fetischcharakter, nicht jedoch ist der Fetisch die Literatur. SM-Literatur beinhaltet auch keine besondere Philosophie oder Moral, sondern stellt wie jede andere Literaturgattung dem jeweiligen Zeitgeist ihrer Epoche dar. Mag sie in der Vergangenheit auch größerer Verfolgung ausgesetzt gewesen sein und mag sie deshalb besondere Strategien gegen Zensurmaßnahmen entwickelt haben – spätestens in der Gegenwart setzt sich, trotz weiter vorherrschender Behinderungen, zumindest bei den Autoren die Einsicht durch, dass SM-Literatur keiner besonderen Rechtfertigung mehr bedarf.
Sachbücher
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